Online-Abstimmung für Vereine

Das Online-Abstimmungssystem, das sich an Ihren Verein anpasst

Online-Abstimmung für Verbände

Kuorum digitalisiert die Abstimmungen in Ihrem Verein – mit garantierter sicherer Identifizierung, geheimer Stimmabgabe und Datenschutz –, von einer großen Nichtregierungsorganisation wie dem Roten Kreuz bis hin zu einem kleinen Elternbeirat – mit Tarifen, die für jedes Budget geeignet sind.

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Wir begleiten dich bei jedem Abstimmungsprozess in deinem Verein

Ganz gleich, welche Art von Verein Sie leiten – ob groß oder klein –, mit Kuorum können Sie jeden rechtsgültigen Abstimmungsprozess organisieren:

Generalversammlungen , ordentliche oder außerordentliche
Wahlen von Delegierten oder des Vorstands nach Wahlkreisen
Satzungsänderungen
– Verabschiedung von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen
– Umfragen und Abstimmungen unter den Mitgliedern
– Wahlen von Ehrenmitgliedern

Zwei junge Berufstätige, die Informationen auf einem Tablet neben einem Computer mit Bildschirmgrafiken prüfen.
Unsere Funktionen
Digitalisieren Sie die Abstimmungen in Ihrem Verein mit Kuorum

Reibungsloser Ablauf von Abstimmungen in Ihrem Verein dank einer sicheren, nachvollziehbaren und intuitiven Plattform zur Beteiligung

Über Kuorum

Das können Sie tun: Anwendungsfälle

Wählen Sie die Technologie, die Ihren Anforderungen am besten entspricht.

Ein eleganter junger Mann hält einen Vortrag, während das Publikum in einem scheinbar kleinen Versammlungssaal eines Berufsverbandes anwesend ist.

Versammlungen

Ermöglichen Sie Ihren Mitgliedern einfache Live-Abstimmungen. Wirksam für Wähler aller Altersgruppen.

Nahaufnahme des Oberkörpers eines jungen Mannes im Hemd vor einem Computer, der eine digitale Beratung für seine Mitarbeiter vorbereitet.

Konsultationen

Ob öffentliche Verwaltung oder privates Unternehmen – unsere sichere Technologie schützt die Ergebnisse Ihrer Umfragen.

Mitglieder des Wahlvorstands eines Berufsverbands in legerer Kleidung bei der Vorbereitung einer Gewerkschaftswahl mit Papieren auf dem Tisch.

Wahlen

Erhöhen Sie die Beteiligung mit weniger Aufwand. Setzen Sie auf einen zertifizierten Anbieter und vermeiden Sie Risiken.

Wahlen

Erhöhen Sie die Beteiligung mit weniger Aufwand. Setzen Sie auf einen zertifizierten Anbieter und vermeiden Sie Risiken.

Unionswahlen

Es vereinfacht alle Prozesse, von der Volkszählung bis hin zur Auszählung und Auszählung der Stimmen.

Konsultationen

Ob öffentliche Verwaltung oder privates Unternehmen – unsere sichere Technologie schützt die Ergebnisse Ihrer Umfragen.

Erfahren Sie, wie wir anderen Vereinen geholfen haben

Unsere Kunden erzielen mit weniger Aufwand eine höhere Wahlbeteiligung

Foto Thai Jungpanich

"Der Kundenservice der Mitarbeiter von Kuorum war hervorragend. Sie waren sehr flexibel und gingen auf die von uns gewünschten Änderungen ein und konnten sich gut an unsere Bedürfnisse anpassen."

Thai Jungpanich
Beauftragter für Advocacy

Wir haben den besten Service

Ansprechbar
Mehrsprachig
Versicherung
Einfach zu bedienen
Personalisierte
Automatisiert
Interoperabel
Technische Hilfe

Häufig gestellte Fragen zur Online-Abstimmung in Vereinen

Welche Vorteile bietet die Online-Abstimmung für Vereine?

Die Online-Wahl bietet gegenüber der herkömmlichen Präsenzwahl folgende Vorteile:

  • Höhere Beteiligung: Beseitigt die Hürde, zur Versammlung anreisen zu müssen – ein entscheidender Faktor bei Vereinen mit geografisch verstreuten Mitgliedern
  • Ergebnisse in Echtzeit: Die Auszählung erfolgt automatisch und sofort, ohne Wartezeiten und ohne manuelle Fehler
  • Gewährleistung des Wahlgeheimnisses: Die Identität des Wählers und der Inhalt seiner Stimme werden voneinander getrennt
  • Kosten- und Zeitersparnis: Reduziert den logistischen Aufwand für die Organisation einer Präsenzwahl (Räumlichkeiten, Stimmzettel, Wahlurnen, Personal)
  • Rückverfolgbarkeit und Rechtssicherheit: Die Protokollierung des Verfahrens verhindert spätere Anfechtungen
  • Gleiche rechtliche Gültigkeit: Bei einem zertifizierten Anbieter hat sie dieselbe Gültigkeit wie eine Abstimmung per Handzeichen oder auf Papier.

Wer darf in einem Verein abstimmen?

Stimmberechtigt in einem Verein sind die Vollmitglieder gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Satzung und des Organgesetzes 1/2002 zur Regelung des Vereinsrechts, das den Mitgliedern das Recht auf Mitwirkung in den Leitungsgremien und auf Ausübung ihres Stimmrechts einräumt.

Viele Vereine unterscheiden zwischen verschiedenen Mitgliederkategorien (ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder, Fördermitglieder) mit unterschiedlichem Umfang an Rechten, daher ist es ratsam, stets die jeweilige Satzung zu prüfen.

Kann man in einem Verein sein Stimmrecht übertragen?

Ja, die Stimmrechtsübertragung ermöglicht es einem Mitglied, ein anderes Mitglied zu bevollmächtigen, in seinem Namen abzustimmen, wenn es nicht an der Versammlung teilnehmen kann, sofern dies in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist und die Vertretung schriftlich nachgewiesen wird.

Kann ein Gesellschafter mehrere Stimmrechtsvollmachten führen?

Das Organgesetz 1/2002 legt keine allgemeine Obergrenze fest: Jeder Verein entscheidet in seiner Satzung selbst, wie viele Stimmrechte ein einzelnes Mitglied ausüben darf. Üblicherweise wird die Anzahl begrenzt (beispielsweise auf eins oder zwei), um zu verhindern, dass sich die Stimmrechte in wenigen Händen konzentrieren. Plattformen wie Kuorum ermöglichen es, diese Obergrenze während der Abstimmung automatisch festzulegen und zu kontrollieren.

Darf ein Minderjähriger in einem Verein wählen?

Das kommt darauf an. Nicht mündige Minderjährige über 14 Jahren können gemäß Artikel 3 des Organgesetzes 1/2002 mit nachweislicher Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter Mitglied werden. Ihr Stimmrecht als Mitglieder hängt von den Bestimmungen der Satzung der Organisation ab; um jedoch in den Vertretungsorganen (Vorstand) mitzuwirken, schreibt das Gesetz Volljährigkeit vor.

Wann kann einem Mitglied das Stimmrecht verweigert werden?

Einem Mitglied kann das Stimmrecht verweigert werden , wenn es die in der Satzung festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt– beispielsweise wenn es mit der Zahlung seiner Beiträge im Rückstand ist, seinen Mitgliedsstatus nicht nachweisen kann oder einer Kategorie angehört, die kein Stimmrecht hat. Abgesehen von diesen in der Satzung vorgesehenen Fällen kann die Verweigerung des Stimmrechts gegenüber einem Vollmitglied das Recht auf demokratische Mitbestimmung verletzen, das durch das Organgesetz 1/2002 geschützt ist.

Wie wird die elektronische Stimmabgabe in einem Verein umgesetzt?

Um in einem Verein ein Online-Abstimmungssystem einzuführen, ist in der Regel Folgendes erforderlich:

1. Die Satzung muss die elektronische Teilnahme zulassen oder entsprechend geändert werden, um diese zu ermöglichen
2. Es muss eine Plattform ausgewählt werden, die eine sichere Identifizierung, Wahlgeheimnis und Rückverfolgbarkeit gewährleistet
3. Die Versammlung muss unter Angabe des Online-Abstimmungsverfahrens einberufen werden

Ist die Online-Abstimmung bei Vereinen rechtsgültig?  

Ja, vorausgesetzt, das verwendete System gewährleistet die zuverlässige Identifizierung des Wählers, das Wahlgeheimnis und die Integrität des Ergebnisses und die Satzung des Vereins sieht diese Form der Teilnahme vor. Ein zertifizierter Anbieter wie Kuorum bietet die notwendigen technischen Garantien, damit online abgehaltene Versammlungen, Sitzungen und Wahlen die gleiche Gültigkeit haben wie Präsenzveranstaltungen.

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