Im spanischen Sportbereich war die Möglichkeit, telematische Wahlen in den Sportverbänden durchzuführen, Gegenstand von Diskussionen. Sehen wir uns an, wie diese Frage geregelt wurde und welche rechtlichen Anforderungen und organisatorischen Strukturen berücksichtigt werden müssen.
Regulierung der elektronischen Abstimmung: Ein Wandel im Wahlparadigma
Die Verordnung ECI/2764/2015 stellte eine bedeutende Veränderung dar, da sie die Integration neuer Technologien bei der Wahl der Präsidenten der spanischen Sportverbände ermöglichte. Die Verordnung EFD/42/2024 legt jedoch die Richtlinien für die Wahl der Generalversammlungen und ihrer Präsidenten alle vier Jahre fest.
Unter Berücksichtigung der Vorschriften müssen die Verbände eine Wahlordnung erstellen, die vom Consejo Superior de Deportes (CSD) genehmigt wird und zentrale Aspekte abdeckt. Diese Ordnung muss neben der Einhaltung der satzungsmäßigen Bestimmungen auch Wahlkreise, Wahlsysteme und weitere wesentliche Details berücksichtigen.
Das Königliche Dekret 1835/1991 legt die Anforderungen fest, die die Satzungen der spanischen Sportverbände enthalten müssen. Besonders hervorgehoben werden dabei die Zuständigkeiten, die organisatorische Struktur sowie die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder.
Diese Satzungen werden, nach Genehmigung durch den Consejo Superior de Deportes (CSD), im BOE veröffentlicht und im entsprechenden Sportvereinsregister eingetragen, wodurch ihre rechtliche Gültigkeit gefestigt wird.
Elektronische Abstimmung: Transformation des Wahlprozesses
Der Consejo Superior de Deportes hat die Nutzung elektronischer Mittel bei Wahlen in Sportverbänden geregelt und damit den Wahlprozess revolutioniert. Dieses System, das ursprünglich nur für Präsenzveranstaltungen konzipiert wurde, basiert auf einer elektronischen Wahlurne mit Touchscreen, die die Stimmabgabe erleichtern soll. Neben der elektronischen Abstimmung gewährleistet das System die Aufzeichnung, Auszählung und Übertragung der Ergebnisse und bietet Effizienz, Sicherheit und Zugänglichkeit für alle Wähler.
Die elektronische Abstimmung bietet zahlreiche Vorteile: Sie bringt die Wähler der Technologie näher, senkt die mit traditionellen Methoden verbundenen Kosten und erhöht die Zuverlässigkeit der Ergebnisse. Die Implementierung dieses Systems minimiert die Zeit für Auszählung und Konsolidierung und macht den Prozess für Menschen mit Behinderungen einfacher und zugänglicher.
Der Antrag auf Durchführung des elektronischen Abstimmungsverfahrens kann gemäß der Verordnung ECI 3567/2007 von Kandidaten für das Präsidentenamt eines spanischen Sportverbandes gestellt werden.
Die CSD-Regelung zu elektronischen Wahlurnen hindert die Sportverbände nicht daran, telematische Wahlen durchzuführen. Da es keine konkrete Regelung für Online-Abstimmungen in Echtzeit gibt, müssen die Verbände, wenn sie diese einsetzen möchten, dies in ihren Wahlordnungen festlegen und dabei die Bestimmungen ihrer Satzungen berücksichtigen.
Möglichkeit der Durchführung telematischer Wahlen in Sportverbänden: Eine Herausforderung und eine Chance
Die Durchführung telematischer Wahlen in Sportverbänden ist nur dann möglich, wenn die Wahlordnung dies ausdrücklich vorsieht. Auch wenn die Ministerialverordnung dies nicht verbietet, müssen die Verbände ihre Satzungen anpassen, um die telematische Abstimmung einzuschließen und sich so an eine sich ständig verändernde Welt anzupassen.
Abschließend lässt sich sagen, dass der Bereich der telematischen Wahlen in Sportverbänden ein sich entwickelndes Terrain ist, in dem Regulierung, Anpassungsfähigkeit und technologische Vorteile kombiniert werden, um einen effizienteren und zugänglicheren Abstimmungsprozess im spanischen Sportbereich zu ermöglichen.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder tiefer in dieses Thema einsteigen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um weiterhin zu erfahren, wie Technologie den Wahlprozess im spanischen Sportbereich transformiert.


