Immer mehr Unternehmen entscheiden sich bei ihren Gewerkschaftswahlen für die Online-Wahl. Die Online-Wahl ist vor allem in Unternehmen mit einer geografisch verstreuten Belegschaft nützlich. Und im Zusammenhang mit der Pandemie ermöglicht sie es uns, der Empfehlung nachzukommen, zwischenmenschliche Kontakte und Reisen einzuschränken, ohne die Rechte der Arbeitnehmer zu untergraben.
Ist die Online-Wahl bei Gewerkschaftswahlen legal?
Der Einsatz von Online-Wahlen bei der Wahl von Arbeitnehmervertretern ist nicht neu. Bereits im Jahr 2015 entschied das Sozialgericht Madrid zugunsten der telematischen Stimmabgabe. In dem Urteil vom 21. September wird klargestellt, dass der Einsatz dieser Technologie rechtmäßig ist, solange die Sicherheit der Abstimmung und die Anonymität der Wähler gewährleistet sind.
Artikel 69.1 des Arbeiterstatuts legt fest, dass die Abstimmung persönlich, direkt, frei und geheim sein muss. Die Online-Wahlsysteme ermöglichen es, diese Anforderungen sowie andere organisatorische Aspekte des Königlichen Erlasses 1844 von 1994 zu erfüllen.
Welche Sicherheitsvorkehrungen sind erforderlich?
Gewerkschaftswahlen können sehr umstritten sein. Deshalb ist es wichtig, einen Anbieter zu haben, der alle Garantien bietet, um unerwünschte Anfechtungen zu vermeiden. Zumindest zwei wichtige Aspekte müssen beachtet werden: die ordnungsgemäße Gewährleistung der Identität der Wähler und die Sicherstellung der Integrität der Daten. Der erste Aspekt bezieht sich auf den elektronischen Identifizierungsprozess, der in Europa durch die Verordnung über die elektronische Identifizierung (REU 910/2014) und ihre technischen Sicherheitsspezifikationen (REU 1502/2015) geregelt wird. Der zweite Aspekt ist die Ausstellung von Wahlscheinen, die im Falle einer Anfechtung als Beweismittel vor Gericht zulässig sind.
Wenn Sie einen Online-Wahldienst für Gewerkschaftswahlen in Ihrem Unternehmen suchen, stellen Sie sicher, dass Ihr Anbieter diese beiden Anforderungen erfüllt.
Welche anderen technischen Aspekte sind wichtig?
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Einführung der Online-Wahl in unserem Unternehmen ist der Schutz der personenbezogenen Daten. Das Unternehmen muss über das Wahllokal dem Anbieter des Online-Wahldienstes das Wählerverzeichnis zur Verfügung stellen. Zu diesem Zweck ist es wichtig, einen Zugangsvertrag gemäß den Bedingungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung der Europäischen Union (GDPR) und des Organgesetzes 3/2018 über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung der digitalen Rechte zu unterzeichnen.
Andererseits muss das von uns verwendete System die Säulen der Informationssicherheit - Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit - bestmöglich berücksichtigen. Es gibt Zertifizierungen wie das National Security Scheme, die uns helfen, die Anbieter zu identifizieren, für die Sicherheit eine Priorität ist.
Unterschiede zwischen persönlicher und Online-Wahl
Gewerkschaftswahlen sind komplexe Prozesse. Wenn wir die Möglichkeit der telematischen Stimmabgabe einräumen, wird die von uns gewählte Technologie eine wichtige Rolle spielen, aber sie wird nicht der einzige Aspekt sein, den es zu berücksichtigen gilt. Bei einer Online-Wahl können sich die Aufgaben des Wahllokals und der Wahlhelfer ändern. Zum Beispiel erfolgt die Auszählung automatisch. Außerdem werden die Wähler ihr Recht wahrscheinlich von zu Hause aus ausüben, weit weg vom Büro.
Daher ist es wichtig, dass wir bei der Auswahl eines Anbieters die Art des von ihm angebotenen Unterstützungsdienstes berücksichtigen: Werden wir eine direkte Telefonnummer haben, die die Wähler anrufen können, um Fragen und Zwischenfälle zu klären? Wird er das Wahllokal und die Wahlhelfer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen? Wie lange wird es dauern, bis wir die Ergebnisse erfahren? Wird er uns ein gültiges Protokoll zur Vorlage beim Standesamt liefern?
Bei Kuorum organisieren wir seit mehr als fünf Jahren sichere Online-Wahlen. Wenn Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer Online-Gewerkschaftswahlen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unverbindlich.


